Coronaregeln in der EFA

EFA- Regeln für die Teilnahme an Veranstaltungen

Wir richten uns nach der jeweils gültigen Verordnung des Land Sachsen – Anhalts und nach den Vorgaben des RKI. Im Folgenden sind einzelne Veranstaltungen aufgeführt und die jeweiligen Regeln benannt.

Nach aktueller Verordnung ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, darf aber gerne freiwillig gemacht werden. Ein G-Nachweis ist ebenfalls für den Besuch der EFA nicht vorgeschrieben.

Kleiderbörse
  • begrenzter Einlass (30 Personen gleichzeitig)
  • Mund- Nasenschutz freiwillig
Sie erreichen uns täglich in der Zeit von
  • 08:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von
  • 11:30-12:30 Uhr

Telefon: 03909-2715, Whats app: 0157-50421187, Email: efa-klz@t-online.de

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